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Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes ist am 26. Mai 2022 außer Kraft getreten. Was Sie jetzt beachten müssen.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist nicht erneut verlängert worden. Die Verordnung galt befristet bis zum 25. Mai und ist damit am 26. Mai 2022 außer Kraft getreten. 

Mit Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung hat ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verloren.  

Das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung und -regel bedeutet, dass es nun von Bundesebene keine gesonderten Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen für die Betriebe mehr gibt und nur noch die bundesländerspezifischen, allgemein geltenden Basisschutzmaßnahmen (= in der Regel die AHA+L-Regeln) einzuhalten sind.  

Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept anzupassen. Die Berufsgenossenschaft BGN bietet an, die Betriebe dabei durch ihre branchenspezifische Handlungshilfen und über ihre Hotline 0621 4456 – 3517 zu unterstützen. 

Wichtiger Hinweis: Laut Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind die zum Zwecke der 3G-Zugangskontrolle gemäß § 28b IfSG (alte Fassung) erhobenen Daten der Beschäftigten zu Impf-, Genesungs- oder Teststatus zu löschen. Die hierzu erhobenen Daten müssen vollständig und unwiderruflich vernichtet werden. Bei Daten, die in Papierform erhoben wurden, sollte ein geeigneter Aktenvernichter verwendet werden. Die Papiere per Hand zu zerreißen, ist nicht ausreichend.